Was ist Heilpädagogik?

Beobachten was ist, vermuten wie es sein könnte, hoffen, dass es so werde, handeln, damit es wird ! (Dieter Lotz)
Heilpädagogik versteht sich als eine wissenschaftliche Disziplin der Pädagogik. Sie beschäftigt sich mit Menschen, insbesondere Kindern, deren Entwicklungen unter erschwerten Bedingungen verlaufen bzw. von außen als solche gesehen und empfunden werden. Die Beeinträchtigungen können körperlicher, geistiger, sensorischer, sprachlicher, seelischer oder sozialer Natur sein und haben entscheidenden negativen Einfluss auf den gesamt Menschen und seiner Entwicklung.
Heilpädagogik ist Unterstützung zur weiteren Entwicklung für Kinder die Entwicklungsauffälligkeiten zeigen.
Indikationen können sein:
• Kinder mit sozial-emotionalen Problemen, die ein schwer zu verarbeitendes Erlebnis hatten
oder beispielsweise eine Trennung der Eltern nur schwer verkraften.
• Kinder mit emotionalen Beeinträchtigungen, die sehr traurig sind, oder unter belastenden
Lebensereignissen leiden.
• Kinder, die Schwierigkeiten in der Kontaktaufnahme und Interaktion mit anderen
Kindern haben.
• Kinder, um die Sie sich wegen eines auffälligen Verhaltens sorgen, die vielleicht leicht wütend
werden und sich schlecht steuern können.
• Kinder, die unter Beziehungs-und Bindungsstörungen leiden, oder unter verschiedenen
Arten von Ängsten leiden.
• Kinder, die sich unruhig und unsicher verhalten, sich nicht viel zutrauen und mit neuen
Situationen schnell überfordert sind.
Ablauf der heilpädagogischen Förderung

Sie melden sich zu einem Erstgespräch an, in dem Sie die Thematik des Kindes ausgiebig erklären können. In meiner heilpädagogischen Arbeit werde ich dann den Entwicklungsstand, die Auffälligkeiten und Ressourcen Ihres Kindes in einem diagnostischen Prozess erarbeiten und mit Ihnen ausführlich besprechen.
Ich arbeite systemisch, d.h. immer ist der Blick auf das ganze Familiensystem wichtig. Je nach Bedarf, findet begleitende Elternberatung in unterschiedlichen Abständen, oder der Einbezug der Eltern statt.
Die Kostenübernahme für eine heilpädagogische Maßnahme kann im Vorschulalter auf Grund einer ärztlichen Verordnung beim Landratsamt in der Abteilung "Eingliederungshilfe" beantragt werden.
Im Schulalter ist eine Beantragung beim Landratsamt in der Abteilung "Amt für Kinder, Jugend, Familie als Jugendamt" beantragt werden. Dies kann als Hilfe zur Erziehung KJHG Kinder- und Jugendhilfegesetz aus §27 SGB VIII oder Eingliederungshilfe nach §35a für seelisch behinderte, oder von seelischer Behinderung bedrohte Kinder laufen. Beraten Sie dies mit dem ambulanten sozialen Dienst des Jugendamtes vorab.
Selbstverständlich kann auch privat bezahlt werden.
Ziele der heilpädagogischen Spieltherapie
- Verhaltensveränderung als Folge einer ICH-STÄRKUNG, das Kind soll auch neuen schwierigen Situationen besser begegnen können und vor allem keine neuen Störungssymptome produzieren
- Das Kind soll in seinem eigenen Leben zufriedener und glücklicher werden – es entsteht ein größeres Selbstwertgefühl
- Wachstums- und Reifungshilfe zugunsten eines besseren Selbstkonzeptes -positives Selbstbild
- Die Familie als ganzes System wird sich durch die Veränderung und Erneuerung der einzelnen Mitglieder wieder als tragfähiges Ganzes erleben.